Rechtliche Angelegenheiten betreuter Personen.
Betreuungen werden sowohl von ehrenamtlichen Betreuern als auch von sogenannten Berufsbetreuern übernommen. Mit der Übernahme einer Betreuung wird der Betreuer – gleich ob ehrenamtlich oder Berufsbetreuer – dazu verpflichtet, die vom Gericht bestimmten Angelegenheiten des Betreuten wahrzunehmen.
Dies sind in der Regel:
Vermögensangelegenheiten
Gesundheitsfürsorge
Aufenthaltsbestimmung
Behördenangelegenheiten
Menschen unter Betreuung haben den gleichen rechtlichen Beratungsbedarf wie alle anderen auch. Der Unterschied besteht darin, dass nicht der Betreute selbst, sondern der Betreuer diesen Beratungsbedarf erkennen und wahrnehmen muss. Im Rahmen des Betreuungsrechts gibt es hierbei jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Beispielsweise gibt es Fälle, die vorab vom Betreuungsgericht genehmigt werden müssen.