Rechtsanwältin Angela van Beek | Umgang mit Kindern

Das Kindeswohl ist oberster Maßstab

Jedes Elternteil hat ein Recht, aber auch die Pflicht, zum Umgang mit seinen Kindern. Darüber hinaus kann auch Dritten Personen unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht zustehen. Tauchen Probleme auf, sollte vorab das Jugendamt eingeschaltet werden. Besteht zwischen den Eltern keine Möglichkeit zur einvernehmlichen Regelung des Umgangs, entscheidet das Gericht entsprechend den Bedürfnissen des Kindes. Hierfür ist allerdings ebenfalls ein Antrag bei Gericht erforderlich.

Ein Ausschluss des Umgangsrecht kommt nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht. Auch hier ist das Kindeswohl oberster Maßstab.

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